* Für die Lehrgangsteilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich welche über das Onlineformular erfolgt.
* Die Anmeldung gilt erst dann als gebucht, wenn diese durch den Lehrgangsleiter schriftlich bestätigt wurde
* Voraussetzungen für die an einen Lehrgang anschließende Prüfung sind der gültigen APO zu entnehmen. Der Lehrgangsleiter behält sich darüber hinaus vor, vereinzelte Teilnehmer nicht zur Prüfung zuzulassen, wenn diese nach Ende des Lehrganges noch nicht den Prüfungsanforderungen entsprechen.
* Die Anmeldung zu einem der angebotenen Lehrgänge ist verbindlich.
Bei Nichtteilnahme fallen die Lehrgangsgebühren dennoch als Schadenersatz wiefolgt an:
- Schriftliche Bekanntmachung der Nichtteilnahme mehr als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 10% der Lehrgangskosten
- Schriftliche Bekanntmachung der Nichtteilnahme mehr als 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 25% der Lehrgangskosten
- Schriftliche Bekanntmachung der Nichtteilnahme mehr als 1 Woche vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangskosten
- Schriftliche Bekanntmachung der Nichtteilnahme mehr als 24Std vor Lehrgangsbeginn: 75% der Lehrgangskosten
Bei darüberhinaus gehende Bekanntmachungen (geringer 24Std. vor Lehrgangsbeginn) oder unentschuldigtem Nichterscheinen werden die Lehrgangskosten zu 100% fällig.
Die einzige Ausnahme zur Entbindung der Lehrgangskosten stellt ein Ersatzteilnehmer dar, welcher durch den eigentlichen Lehrgangsteilnehmer organisiert werden muss. Hiervon ausgenommen sind bereits angemeldete Teilnehmer.
Im Falle einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (Erkrankung des Pferdes oder Teilnehmers) wird im Einzelfall auf eine Entschädigung in angegebener Höhe verzichtet. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung nach Absprache mit dem Lehrgangsleiter.
Sonderregelungen für Lehrgänge in Hohenrode:
* Schulpferde werden für Lehrgänge in Hohenrode nach Absprache von Susanne Schulze-Brandt für ausgewählte Teilnehmer gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung eines Schulpferdes ist direkt mit Frau Schulze-Brandt abzusprechen und nicht Bestandteil dieser Anmeldung.
* Eine Teilnahme mit eigenem Pferd in Hohenrode, welches nicht im dortigen Betrieb regulär untergebracht ist ist im Vorfeld mit Frau Schulze-Brandt abzuklären. Die Anlagennutzungsgebühr ist ebenfalls Sache von Frau Schulze-Brandt und nicht Bestandteil dieser Anmeldung.